Information zur Notbetreuung am Nachmittag durch den Verein Betreute Schulen (OGS Lommersum)

                                                                                       24.04.2020

Liebe Eltern,

da wir die Anzahl der zu betreuenden Kinder ab dem 04. Mai 2020 noch nicht abschätzen können, werden wir in der Zeit vom 04.05.2020 bis zum 08.05.2020 kein Mittagessen anbieten.

Wir verfahren demnach weiterhin so wie auch in der derzeitigen Notbetreuung.

Sollte Ihr Kind betreut werden, geben Sie ihm bitte ein „kaltes“ Mittagessen (belegtes Brot, Obst, Joghurt, Salat, Rohkost, usw.) mit.

Wenn wir absehen können, wie viele Kinder regelmäßig im Nachmittagsbereich betreut werden müssen, können wir ab dem 11.05.2020 Absprachen mit dem Caterer treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Verein Betreute Schulen

Isabella Kaiser

 

Mitteilung zur Zahlung der OGS-Beiträge (OGS Lommersum)

20.04.2020

Liebe Eltern,

Leider ist noch keine abschließende Klärung über die Zahlung der Beiträge für die Offenen Ganztagschulen in Weilerswist und Lommersum durch die Gemeinde Weilerswist erfolgt.

Der Verein Betreute Schulen hat beschlossen die Elternbeiträge für Mai 2020 nicht einzuziehen (der Verein geht in Vorkasse bis zur Klärung mit der Gemeinde Weilerswist).

Das gilt für Mai 2020! Das Vorgehen wird in den Folgemonaten immer individuell beschlossen.

Wir halten Sie über die Homepage der Schulen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund.

Ihr Verein Betreute Schulen e.V.

Ergänzungen zur Notbetreuung (B.Schöne)

                                                                                                             20.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Notbetreuungsangebot wird aufrechterhalten. Es können Kinder betreut werden, von denen mindestens ein Elternteil in einem der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung nach Maßgabe der Anlage 1 (bis zum 22. April 2020) bzw. der Anlage 2 (ab dem 23. April 2020) zu dieser Verordnung beschäftigt und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts organisiert werden kann oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Home-Office) nicht gewährleistet werden kann.

Bitte melden Sie sich bei Bedarf frühzeitig per Mail unter ggslommersum@gmx.de, wenn Ihr Kind betreut werden muss.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen

B. Schöne

Anlage 1

Anlage 2