Liebe Eltern,
mit Datum vom 22.02.2021 gilt nun doch an allen Grundschulen für alle Kinder die Verpflichtung, fortwährend eine Maske zu tragen. Demnach sind die Kinder verpflichtet,
– auf dem Schulgelände vor und nach dem Unterricht,
– im Schulgebäude vor und nach dem Unterricht,
– in den Pausen auf dem Schulhof und im Klassenraum,
– während der Unterrichtszeit im Klassenraum,
– während des Unterrichts am Sitzplatz,
– während der Betreuungszeit im Betreuungsraum,
– während der Betreuung am Sitzplatz eine Maske zu tragen.
Beim Frühstücken und beim Essen am Sitzplatz setzen die Kinder ihre Masken selbstverständlich vorübergehend ab.
Mit freundlichen Grüßen,
B. Schöne/ Schulleitung