Materialaus- und Rückgabe am 15.01.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

soll Ihr Kind zu Hause lernen (Distanzlernen), holen Sie bitte die entsprechenden Materialien am Freitag, 22.01.2021 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.15 Uhr in der Schule ab.

Sie erhalten das Material an den Eingängen zu den einzelnen Klassen. Bitte beachten Sie auf dem Schulhof die geforderten Mindestabstände und tragen Sie einen Mundnasenschutz.

Die bearbeiteten Materialien (Arbeitsblätter, die Sie gesammelt erhalten haben) geben Sie bitte am 22.01.2021 bei der Materialausgabe an die Kolleginnen zurück.

Sollte Ihr Kind in die Betreuung gehen, geben wir die Materialien an das Kind.

Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Materialien selbst abzuholen oder durch andere Eltern mitbringen zu lassen, vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin mit der Klassenlehrerin.

Über die weitere Unterrichtsgestaltung ab 01.02.2021 informieren wir Sie, sobald uns Informationen vorliegen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

das Kollegium der GGS Lommersum

Kein Präsenzunterricht bis zum 31.01.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Anhang erhalten Sie die heutige Schulmail und einen Auszug aus dem Konzept Verknüpfung von Distanz- und Präsenzlernen an der GGS Lommersum (evaluiert am 02.12.2020).

Auszug aus dem Konzept Verknüpfung von Distanz

Schulmail Land NRW 08.01.2021

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten an der GGS Lommersum.

Notbetreuung 

(siehe Formular im Anhang)

Alle Schulen bieten in der Zeit vom 11.01. bis 29.01.2021 ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.  Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. (siehe Formular im Anhang)

Bitte stellen Sie die Anträge bis spätestens 08.01.2021, 12.00 Uhr um uns Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Für die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen besteht eine ganztägige Maskenpflicht. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern auf dem Schulgelände zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Distanzlernen

Materialausgabe und -rückgabe

Sollten Sie sich für die Notbetreuung entscheiden, schicken Sie bitte – wie gewohnt -Ihr Kind in die Schule.

Soll Ihr Kind zu Haus lernen (Distanzlernen), holen Sie bitte die entsprechenden Materialien am Freitag, 08.01.2021 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr in der Schule ab.

Sie erhalten das Material an den Eingängen zu den einzelnen Klassen. Bitte beachten Sie auf dem Schulhof die geforderten Mindestabstände und tragen Sie einen Mundnasenschutz.

Die bearbeiteten Materialien (Arbeitsblätter, die Sie gesammelt erhalten haben) geben Sie bitte am 22.01.2021 bei der Materialausgabe ebenfalls gesammelt an die Kolleginnen ab.

 

Mit freundlichen Grüßen,

B. Schöne

Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021

 

Mögliche Befreiung vom Präsenzunterricht und Distanzlernen in der Zeit vom 14.12.2020 bis 18.12.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier eine Zusammenfassung der heutigen Schulmail:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gilt ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelung:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. (Formular wird nachgereicht)

Regelung in Lommersum:

Sollten Sie sich für den Präsenzunterricht entscheiden, schicken Sie bitte – wie gewohnt – Ihr Kind in die Schule.

Soll Ihr Kind zu Hause lernen (Distanzlernen), holen Sie bitte die entsprechenden Materialien am Montag, 14.12.2020 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Schule ab und geben der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen.

Sie erhalten das Material an den Eingängen zu den einzelnen Klassen. Bitte beachten Sie auf dem Schulhof die geforderten Mindestabstände und tragen Sie einen Mundnasenschutz.

Mit freundlichen Grüßen,

B. Schöne

 

Notbetreuung am 21. und 22.12.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend erhalten Sie Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Notbetreuung 

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen. Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein dringender Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies bei der Schule beantragen (siehe Formular im Anhang). Bitte gehen Sie weiterhin verantwortungsvoll mit Ihrer Entscheidung um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn alle anderen Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Bitte stellen Sie die Anträge bis spätestens 07.12.2020, um uns Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Für  die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen besteht eine ganztägige Maskenpflicht. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern auf dem Schulgelände zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Mit freundlichen Grüßen,

B. Schöne

Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020-1