Maskenpflicht ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

mit Datum vom 22.02.2021 gilt nun doch an allen Grundschulen für alle Kinder die Verpflichtung, fortwährend eine Maske zu tragen. Demnach sind die Kinder verpflichtet,

– auf dem Schulgelände vor und nach dem Unterricht,
– im Schulgebäude vor und nach dem Unterricht,
– in den Pausen auf dem Schulhof und im Klassenraum,
– während der Unterrichtszeit im Klassenraum,
– während des Unterrichts am Sitzplatz,
– während der Betreuungszeit im Betreuungsraum,
– während der Betreuung am Sitzplatz eine Maske zu tragen.

Beim Frühstücken und beim Essen am Sitzplatz setzen die Kinder ihre Masken selbstverständlich vorübergehend ab.

Mit freundlichen Grüßen,

B. Schöne/ Schulleitung