Mögliche Befreiung vom Präsenzunterricht und Distanzlernen in der Zeit vom 14.12.2020 bis 18.12.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier eine Zusammenfassung der heutigen Schulmail:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gilt ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelung:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. (Formular wird nachgereicht)

Regelung in Lommersum:

Sollten Sie sich für den Präsenzunterricht entscheiden, schicken Sie bitte – wie gewohnt – Ihr Kind in die Schule.

Soll Ihr Kind zu Hause lernen (Distanzlernen), holen Sie bitte die entsprechenden Materialien am Montag, 14.12.2020 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Schule ab und geben der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen.

Sie erhalten das Material an den Eingängen zu den einzelnen Klassen. Bitte beachten Sie auf dem Schulhof die geforderten Mindestabstände und tragen Sie einen Mundnasenschutz.

Mit freundlichen Grüßen,

B. Schöne