Übergangsregelung und Notbetreuung auf Grund der Schulschließung (B.Schöne)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wegen des Corona-Virus hat die Landesregierung angeordnet, zum 16.03.2020 alle Schulen zu schließen.

Eine Übergangsfrist bis zum 17.03.2020 soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Situation einzustellen. Daher findet bis Dienstag während der üblichen Unterrichtszeit Ihres Kindes (siehe Stundenplan) eine Betreuung statt. Auch die Angebote VGS und OGS finden – wie gewohnt – statt. Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind zur Schule kommt. Sollte Ihr Kind nicht in die Schule kommen, erhalten Sie als Eltern notwendige Materialien des Kindes am 17.03.2020 zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr im Klassenraum des Kindes. Sollten Sie die Materialien nicht selbst abholen können, wäre es schön, wenn Sie jemanden beauftragen könnten.

Ab Mittwoch, 18.03.2020 ist die Schule geschlossen.

Bitte melden Sie sich bis spätestens Montag, 16.03.2020, 13.00 Uhr per Mail an ggslommersum@gmx.de, wenn Ihr Kind nach dem 17.03.2020 betreut werden muss.

Geben Sie dazu Namen, Begründung für die Betreuung (siehe gestrigen Elternbrief: Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen.) und Betreuungszeit an.

Im Nachgang werden wir Sie über unsere getroffenen Regelungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

B. Schöne/Schulleitung